Die Initiative
Zwei gezielte Ergänzungen der Gemeindeordnung, ohne neue Behörden oder zusätzliche politische Ebenen.
1. Neuer Art. 2ter GO
Art. 2ter
Die Stadt bezieht die Quartierbevölkerung in ihre Meinungs- und Willensbildung ein, sofern deren Belange von städtischen Vorhaben besonders betroffen sind.
2. Ergänzung von Art. 3 GO
Art. 3 Abs. 1
«Das Stadtgebiet ist in folgende 12 Kreise, bestehend je aus einem oder mehreren Quartieren, eingeteilt:
Kreis 1: Altstadt
Kreis 2: Enge, Wollishofen und Leimbach
Kreis 3: Wiedikon und Friesenberg
Kreis 4: Aussersihl
Kreis 5: Industriequartier
Kreis 6: Unterstrass und Oberstrass
Kreis 7: Fluntern, Hottingen, Hirslanden und Witikon
Kreis 8: Riesbach
Kreis 9: Albisrieden und Altstetten
Kreis 10: Wipkingen und Höngg
Kreis 11: Oerlikon, Seebach und Affoltern
Kreis 12: Schwamendingen
Abs. 2
Massgebend für die Abgrenzung der einzelnen Kreise und Quartiere ist der im Stadtarchiv liegende, zur Gemeindeordnung gehörende Stadtplan im Massstab 1:5000.»
Begründung in Kürze
Die Initiative will die Zürcher Quartiere als gewachsene Lebens- und Identifikationsräume ausdrücklich in der Gemeindeordnung verankern. Sie verlangt einen frühzeitigen und verbindlichen Einbezug der Quartierbevölkerung bei Vorhaben mit besonderer Quartierbetroffenheit. Die bestehenden Zuständigkeiten von Stadtrat, Gemeinderat und Verwaltung bleiben unverändert.